Arbeitsschutz
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Impressum

Da alle erforderlichen Qualifikationen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vorliegen, können wir auch alle entsprechenden, gesetzlich vorgegebenen Aufgaben übernehmen.

Das heißt, wir

  • betreuen Sie als externer, überbetrieblicher Dienst im Rahmen der Regelbetreuung,
  • beraten Sie auch punktuell nach Bedarf, wenn Sie das Unternehmermodell gewählt haben,
  • führen Arbeitsplatzbeurteilungen (Gefährdungsbeurteilungen) durch, auch für einzelne Abteilungen / Bereiche,
  • beraten Sie bei Neueinrichtung bzw. Umgestaltung von Arbeitsplätzen, -maschinen und -verfahren,
  • unterstützen Sie bei der Einhaltung der vielfältigen Gesetze, Regeln und Verordnungen zum Thema Arbeitsschutz, wie z.B. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) etc.

Darüber hinaus

  • unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung von Arbeitsschutzmanagementsystemen,
    • insbesondere bei der Einbindung des Arbeitsschutzes in bestehende (Qualitäts-)Managementsysteme.

 

Da wir uns stets nach den individuellen Kundenwünschen richten, möchten wir uns hier auf die Nennung der oben genannten Stichworte beschränken.

Am besten, wir erläutern  Ihnen unsere Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch!

 

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